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Veranstaltungskalender
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1. Allgemeine Teilnahmehinweise

Teilnahmeberechtigt sind alle, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Kursanmeldungen können nur nach Absprache mit der VHS-Geschäftsstelle auf eine andere Person übertragen werden. Schließt ein Kurs oder Ausbildungslehrgang mit einer Prüfung ab, so ist allein der Teilnehmer/die Teilnehmerin dafür verantwortlich, dass die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen, die vor Kursbeginn bekannt gegeben werden, erfüllt werden. Die VHS ist nicht verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen zu überprüfen.

Die bei den Kursdaten angegebenen Stunden sind, soweit nichts anders ausgewiesen, Kursstunden à 45 Minuten.

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2. Anmeldung

Der Einschreibebeginn wird im Programm, im Internet und in der Presse veröffentlicht. Die Einschreibung für Kurse, Studienfahrten, Exkursionen kann schriftlich, online oder persönlich erfolgen. Die Anmeldungen werden ab Einschreibebeginn in der Reihenfolge des Eingangs angenommen. Für Studienfahrten/Studienreisen gelten besondere Anmeldefristen, die jeweils im betreffenden Merkblatt angegeben sind. Anmeldungen für Studienfahrten/Studienreisen können über das Internet nicht angenommen werden. Für die schriftliche Anmeldung entnehmen Sie bitte die Vordrucke am Ende des Programmheftes. Füllen Sie bitte für jede Veranstaltung einen eigenen Anmeldeschein vollständig in Druckschrift aus. Anmeldungen ohne Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren können nicht bearbeitet werden. Anmeldungen werden generell nicht bestätigt. Wenn Sie von uns keine Nachricht erhalten, konnte Ihre Anmeldung demnach berücksichtigt werden, und die von Ihnen belegte Veranstaltung findet planmäßig statt. Die Gebühr wird von Ihrem Konto im Lastschriftverfahren eingezogen. Dies kann auch zu einem Zeitpunkt nach Kursbeginn sein. Fällt die Veranstaltung aus oder konnte Ihre Anmeldung wegen Überschreitung der Höchstteilnehmerzahl nicht mehr berücksichtigt werden, werden Sie von uns umgehend benachrich­tigt. Telefonische Anmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich. Vormerkungen können nicht berücksichtigt werden. Bei Anmeldungen über das Internet, wird zwingend das Geburtsdatum abgefragt, um die Geschäftsfähigkeit zu prüfen. Wir bitten um ihr Verständnis. Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt übermittelt.

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3. Anmeldung/Rücktritt bei Sprachkursen

Auch für Sprachkurse ist eine vorherige schriftliche oder persönliche Anmeldung notwendig und verbindlich. In Sprachkursen mit 28 oder mehr Unterrichtseinheiten gelten Staffelpreise, die von der Teilnehmerzahl abhängig sind.

  • 5-6    Teilnehmende      186,00 €
  • 7-10   Teilnehmende      131,00 €
  • 11     Teilnehmende      124,00 €
  • ab 12  Teilnehmende      104,00 €

Die Kursgebühr (Staffelpreis) für Jahreskurse wird aufgrund der Teilnehmerzahl am zweiten Kurstermin verbindlich für alle Teilnehmenden festgelegt. Später hinzukommende Teilnehmende zahlen den im Kurs entsprechend festgelegten Staffelpreis. Sie haben nach dem ersten Kurstermin die Möglichkeit, in einen beliebigen anderen Sprachkurs zu wechseln.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist und informieren Sie die Geschäftsstelle der VHS umgehend über Ihren Kurswechsel. Ein Rücktritt ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (s. u. Rücktritt). Quereinsteiger/innen in Sprachkursen zahlen den jeweils im Kurs festgelegten Staffelpreis. Sollte ein Kurs bereits zur Hälfte abgehalten worden sein, fallen mindestens 50% des festgelegten Staffelpreises an.

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4. Studienfahrten/Studienreisen

Für Anmeldung und Rücktritt gelten bei Studienfahrten/Studienreisen die Bestimmungen des Deutschen Reisevertragsgesetzes (DRV), sofern in den jeweiligen Reisemerkblättern nichts anderes bestimmt ist. Ermäßigungen können für Studienfahrten/Studienreisen nicht gewährt werden.

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5. Gebühren

Die Veranstaltungen der VHS sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ist bei den einzelnen Veranstaltungen immer angegeben. Änderungen sind vorbehalten. Die Gebühren sind bei Einzelveranstaltungen an der Abendkasse, ansonsten bei der Anmeldung mit Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren im Voraus zu entrichten. Die Materialkosten im Bereich Hauswirtschaft werden im Kurs erhoben. Bei nicht fristgerechter Abmeldung vom Kurs werden die Materialkosten im Lastschriftverfahren mit abgebucht. Gebührenschuldner sind die Veranstaltungsteilnehmenden, bei Minderjährigen die anmeldenden Eltern oder Erzeihungsberechtigten. Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, erlischt die Einzugsermächtigung. Ggf. bereits erhobene Gebühren werden zurückerstattet. Weiter gehende Ansprüche gegenüber der VHS bestehen nicht. Bei Kursen mit mehr als 20 Unterrichtseinheiten und einer Kursgebühr von mehr als 100 Euro kann Ratenzahlung vereinbart werden. Bei Eltern-Kind Kursen und Kursen für Kinder gilt, dass für Geschwister im gleichen Kurs ein Kind von zwei eine Ermäßigung von 50% erhält. Bei drei Geschwistern erhalten zwei von drei eine Ermäßigung, usw. Die Anmeldenden sind verpflichtet, den Verwandtschaftsnachweis über die Geschwisterkinder zu erbringen. Ermäßigungen können nicht kombiniert werden.

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6. Rücktritt

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung der VHS ist nur bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Ansonsten wird die volle Teilnahme gebühr erhoben. Ausnahmen sind nur in be­gründeten Fällen möglich. Begründete Fälle sind Krankheit (Nachweis durch Vorlage ei­nes ärztlichen Attests) oder berufsbedingte Verhinderung (Nachweis durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung). Im Fall eines be­gründeten Rücktritts wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 5,00 fällig. Etwaige Kosten durch Rücklastschriften der Banken werden extra berechnet. Die Begründung für den Rücktritt ist schriftlich bei der Geschäftsstelle der vhs einzureichen. Kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Ersatzperson für die Veranstaltung besorgen, wird für die Umschreibung keine Verwaltungsgebühr erhoben. Umschreibungen auf andere Kurse im gleichen Semester werden nach Möglichkeit vorgenommen. Regelungen für Integrationskurse, die gemäß §§ 44 und 44a des AufenthG, § 11 Abs. 1 FreizügG EU und § 9 Abs. 1 BVFG durchgeführt werden: Der Abbruch ist nur zum Ende des jeweiligen Moduls in begründeten Ausnahmefällen (s. o.) mit Nachweis möglich.

 

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7. Ermäßigungen

Ermäßigungen erhalten SchülerInnen allgemeinbildender Schulen, ordentlich Studierende (bis zum 25. Lebensjahr), EmpfängerInnen von Leistungen gemäß SGB XII, Schwerbehinderte sowie Ehepaare (ein Partner), die die gleiche Veranstaltung besuchen, und Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ/FÖJ), gegen Nachweis. Die Ermäßigung beträgt bei Kursen und Wochenendseminaren mit einer Gebühr von mehr als 25,00 Euro 15 % bzw. 50 % für EmpfängerInnen von Leistungen gemäß SGB XII. Die genannten Ermäßigungen gelten nicht für die Teilnahme an Studienfahrten, -reisen, Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 28 UE und Veranstaltungen, bei denen die Volkshochschule nur als Mitveranstalterin auftritt. Wollen Sie bei der schriftlichen Anmeldung von der Ermäßigung Gebrauch machen, fügen Sie bitte eine Fotokopie über den Ermäßigungsgrund mit bei. Andernfalls kann die Ermäßigung nicht berücksichtigt werden. Die Nachweise müssen spätestens am 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn der vhs vorliegen. Nicht in Anspruch genommene Ermäßigungen können im nachhinein nicht zurückerstattet werden. Mehrfache Ermäßigungen sind nicht möglich. Auf die Ermäßigungen besteht kein Rechtsanspruch. Bei Kursen für Kinder können keine Ermäßigungen gewährt werden. Ausnahmen sind Geschwisterkinder und EmpfängerInnen von Leistungen gemäß SGB XII.

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8. Mindestteilnehmerzahl/Kursausfall

Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, der Kursleiter/die Kursleiterin ausfällt oder andere von der VHS nicht zu vertretende Gründe vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Mindestteilnehmerzahl bei jedem Kurs in der Regel angegeben ist. Kurse unter Mindestteilnehmerzahl können auf Wunsch der Teilnehmenden gegen Aufzahlung oder Verkürzung durchgeführt werden. Bei kurzfristigem Kursausfall werden die Teilnehmenden nach Möglichkeit von dem/der Kursleiter/in oder von der Geschäftsstelle verständigt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

 

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9. Veranstaltungsort-/Dozentenwechsel

Die VHS behält sich vor, Veranstaltungsort oder Dozent/Dozentin zu wechseln. Der Veranstaltungsortwechsel erfolgt nur innerhalb des Zweckverbandsgebiets.
Ein Anspruch auf einen Rücktritt aus dem Kurs ergibt sich daraus nicht. Ebenso begründet ein Dozentenwechsel keinen Rücktritt.

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10. Haftung

Die VHS haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle in den Seminar-/Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl von eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenständen, entstehen. Bei Verstößen gegen die jeweilige Hausordnung des Kursortes behält sich die vhs den Ausschluss der Teilnehmerin / des Teilnehmers bzw. rechtliche Schritte vor. Bei Kursausfall erfolgt ausschließlich eine Erstattung der Kursgebühr, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Der/die Kursteilnehmer/in haftet für Schäden, die durch widerrechtliches Kopieren von Unterrichtsmedien, Software und urheberrechtlich geschütztem Material entstehen. Die VHS behält sich den Ausschluss der Teilnehmerin / des Teilnehmers sowie rechtliche Schritte vor. Die Haftung der VHS für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die VHS haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle in den Seminar/Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl von eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenständen, entstehen. Bei Verstößen gegen die jeweilige Hausordnung des Kursortes behält sich die VHS den Ausschluss des/der Teilnehmenden bzw. rechtliche Schritte vor. Bei Kursausfall erfolgt ausschließlich eine Erstattung der Kursgebühr, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Der/die Teilnehmende haftet für Schäden, die durch widerrechtliches Kopieren oder Benutzen von Unterrichtsmedien, Software und urheberrechtlich geschütztem Material entstehen.
Die VHS behält sich den Ausschluss des/der Teilnehmenden sowie rechtliche Schritte vor. Die Haftung der VHS für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der VHS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Kinderkurse: Eine Haftung für Fremdverschulden wird nach §276 und 278 BGB ausgeschlossen. Die VHS und der Dozent/die Dozentin übernehmen nicht die Aufsicht für Ihr Kind in den Zeiten vor bzw. nach einer Veranstaltung und außerhalb des Kursraums.
Die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Eine Haftung der VHS gegenüber Teilnehmenden - auch auf Studienfahrten-/reisen, Exkursionen usw. und auf Wegen - wird nicht übernommen.

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11. Datenschutz

Die persönlichen Daten der Teilnehmenden werden unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes für Verwaltungszwecke der Volkshochschule maschinell erfasst, gespeichert und verarbeitet. Aus Datenschutzgründen können Adressen und Telefonnummern von HörerInnen nicht weitergegeben werden; von DozentInnen nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung.

 

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12. Unterrichtsfreie Zeiten

Im Allgemeinen richten sich die unterrichtsfreien Tage nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen. Ausnahmen werden im Einzelfall bekanntge­geben.

 

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13. Rechtswirksamkei

Falls eine dieser Geschäfts- und Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sein sollte, werden die anderen hiervon nicht berührt und die unwirksame nur durch eine sinngemäß gleiche ersetzt. Änderungen und Druckfehler im Programmheft vorbehalten.

 

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