Das Leitbild der Volkshochschule Unteres Pegnitztal (vhs)

Die kommunalen Träger

Träger der Volkshochschule sind die Stadt Lauf a.d. Pegnitz, die Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz, die Gemeinde Schwaig b.Nürnberg, die Marktgemeinde Schnaittach, die Gemeinde Rückersdorf, die Gemeinde Neunkirchen a.Sand und die Gemeinde Ottensoos, die sich im Zweckverband Volkshochschule Unteres Pegnitztal zusammengeschlossen haben. Sein Sitz ist in Lauf a.d. Pegnitz.

Die gesellschaftliche Grundlage

Lebensbegleitendes Lernen ist unverzichtbar, um erfolgreich am gesellschaftlichen, kulturellen, technologischen und wirtschaftlichen Wandel teilzuhaben und diesen mitzugestalten. Als größte Bildungseinrichtung im Nürnberger Land ermöglicht die Volkshochschule Unteres Pegnitztal allen den Prozess des lebensbegleitenden Lernens.

Der öffentliche Auftrag

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal ist eine öffentliche, kommunale Einrichtung der Jugend- und Erwachsenenbildung. Sie dient der Allgemeinbildung, berufsbegleitenden Fort­bildung, Kulturförderung, Integration und Lebenshilfe. Sie ist parteipolitisch unabhängig und weltanschaulich neutral. Ihre Veranstaltungen sind für jeden offen.

Ihr Bildungsauftrag ist in der Bayerischen Verfassung und der Gemeindeordnung verankert. Als kommunale Einrichtung öffentlich verantworteter Weiterbildung sieht sich die Volkshochschule eng mit ihren Mitgliedsgemeinden verbunden. Sie trägt zur Identifizierung der Bürger*innen mit ihrer Gemeinde/Stadt bei.

Das vielfältige Angebot

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal erfüllt ihren Auftrag durch

  • die Gestaltung eines breit aufgefächerten und bedarfsorientierten Bildungsangebots im Rahmen der Programmbereiche.
  • die Vor-Ort-Durchführung von Kursen in jeder Mitgliedsgemeinde.
  • die Durchführung und Weiterentwicklung eines qualitätsgeprüften und innovativen Programms.

Ihr vorrangiges Ziel ist es, das vielfältige und innovative Bildungsangebot in den Kommunen aufrechtzuerhalten und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Damit leistet sie einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der Kommune, zur gesellschaftlichen Teilhabe, Mitgestaltung und Chancengleichheit jedes Einzelnen und insgesamt zur Zukunftsfähigkeit einer demokratischen Gesellschaft.

Die demokratische Verpflichtung

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal versteht sich als ein offener Ort der Bildung, Begegnung und Integration. Im Mittelpunkt stehen Menschen mit ihren individuellen Bildungsbedürfnissen, unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft. Deshalb verpflichtet sie sich in ihrer Arbeit auf weltanschauliche Neutralität, parteipolitische Unabhängigkeit, demokratische Prinzipien des Grundgesetzes, gesellschaftliche Verantwortung und die Förderung von Chancengleichheit.

Die gesellschaftliche Vielfalt

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal setzt sich für Menschen mit ihren unterschiedlichen Biografien, Fähigkeiten und Lebensrealitäten ein. Die Vielfalt der Gesellschaft - beeinflusst durch Globalisierung, Migration und den demografischen Wandel - erkennt sie als Grundlage ihrer Bildungsarbeit an. Indem sie jede*n befähigt, sich mit eigenen Kompetenzen in die Gesellschaft einzubringen, fördert sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt. 

Mit ihrem Bildungsangebot, das grundsätzlich für alle offen ist, setzt sie ein klares Signal für Diversity im Miteinander - für ein friedvolles Zusammenleben ohne Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und Gewalt jeglicher Form. 

Die nachhaltige Entwicklung

Nachhaltigkeit ist eines der wesentlichen Handlungsprinzipien, das über unsere Zukunft entscheidet. Umfassend nachhaltiges Denken, Planen und Handeln sind konstitutiver Bestandteil der Volkshochschularbeit: in der Programmplanung ebenso wie in der Organisationsentwicklung.

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal ist unverzichtbare Bildungspartnerin in der Umsetzung kommunaler Nachhaltigkeitsstrategien. Sie motiviert und bietet Bürger*innen die Möglichkeit, sich an Entscheidungsprozessen qualifiziert zu beteiligen und Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung zu übernehmen.

Der digitale Wandel

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal sieht sich in der Pflicht, den digitalen Wandel der Gesellschaft mitzugestalten. Mit ihren Bildungsformaten über und zur Digitalisierung sowie zum Erwerb von Medienkompetenz trägt die Volkshochschule zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur digitalen Souveränität aller bei. Sie befördert den gesellschaftlichen Dialog und die Urteilskraft jedes einzelnen über die Digitalisierung und ihre Folgen. 

Der digitale Wandel vollzieht sich auf allen Ebenen der Volkshochschularbeit: bei den Bildungsangeboten wie auch den Management-, Verwaltungs- und Marketingaktivitäten. 

Die ausgezeichnete Qualität

Eine hohe Kundenzufriedenheit und ein qualitativ hochwertiges Angebot sind die obersten Qualitätsziele der Volkshochschule Unteres Pegnitztal. Um dies dauerhaft sicherzustellen, ist sie für ihr Qualitätsmanagement nach den Standards der European Foundation for Quality Management (EFQM) sowie mit dem AZAV-Zertifikat (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) wiederholt ausgezeichnet worden.

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal steht für eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung. Mit einem mehrdimensionalen Qualitätskonzept begegnet sie dem differenzierten Weiterbildungsbedarf.

Die zentralen Elemente dieses Konzepts sind:

  • Orientierung an den Interessen und Bedürfnissen der Teilnehmer*innen,
  • gezielte Auswahl und Fortbildung der Dozent*innen,
  • fachliche und pädagogische Kompetenz,
  • Offenheit gegenüber neuen Themen, Lehr- und Lernformaten,
  • kontinuierliche Organisationsentwicklung (lernende Organisation),
  • zielgerichtete Personalentwicklung,
  • fachlich-zielgerichtete Bildungsmobilitäten in Europa,
  • strukturierte Dokumentation und Evaluation,
  • Einbindung der Einrichtung in regionale, überregionale und internationale Netzwerke und Verbände und deren Entwicklungsprozesse. 

Die europäische Perspektive

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal ist von der Europäischen Union mit einer siebenjährigen Erasmus-Akkreditierung ausgezeichnet. Sie fördert ihre Lernenden und ihr Personal durch Bildungsmobilitäten und Auslandsaufenthalte in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung, stärkt ihr internationales Profil und entwickelt die Organisation und ihre Bildungsangebote mit einem ausformulierten Erasmus-Plan nachhaltig weiter.

Indem sie zur Schaffung eines Europäischen Bildungsraums aktiv beiträgt, stärkt die Volkshochschule Unteres Pegnitztal europäische Werte und den europäischen Zusammenhalt.

 

Dieses Leitbild beschreibt die Grundlagen, die Ziele und das Selbstverständnis der Volkshochschule Unteres Pegnitztal. Es ist die Basis für die Inhalte und Formen der Arbeit sowie für das Handeln und Verhalten der Mitarbeitenden, es ist der Ausgangspunkt für das Angebotsprofil der Volkshochschule. 

 

Eine Chronik von Dr. Denis Leifeld anlässlich der 30 Jahrfeier im Oktober 2019

Die Gründung: Bildung für alle

»Ihre Veranstaltungen sind für alle offen.« Dieser Grundsatz steht ganz am Anfang der inzwischen 30-jährigen Geschichte der Volkshochschule Unteres Pegnitztal. Im ersten Programmheft aus dem Jahr 1990 findet sich dieses Selbstverständnis. Bis heute prägt es das Handeln aller Beteiligten der Volkshochschule: der Verbandsmitglieder, der Mitarbeiter/innen, der Dozent/innen und vor allem das der Teilnehmer/innen.

Der Zweckverband Volkshochschule Unteres Pegnitztal wurde am 15. Oktober 1989 von der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, der Gemeinde Rückersdorf und der Gemeinde Schwaig b. Nürnberg gegründet. Ziel war es, eine »gemeinsame, wirkungsvolle Volkshochschule zu betreiben«, so Rüdiger Pompl, Erster Bürgermeister der Stadt Lauf a.d. Pegnitz. »Eine größere Effektivität in der Erwachsenenbildung« sei das gemeinsame Ziel. Rüdiger Pompl wurde bei der ersten konstituierenden Sitzung am 23. Oktober 1989 zum Ersten Vorsitzenden des Zweckverbands gewählt. Stellvertreter wurden Bürgermeister Karl-Heinz Vogel von der Gemeinde Schwaig und Anton Hess, Bürgermeister von Rückersdorf.

Der Anstoß für die Gründung des Zweckverbands kam von der schon damals gemeinsam arbeitenden Volkshochschule Schwaig/Behringersdorf/Rückersdorf. Im Frühjahr 1988 begannen Überlegungen über einen Zusammenschluss »zwischen mehreren volksbildenden Einrichtungen im Pegnitztal und im Schnaittachtal« (PZ vom 23.11.1988), um das Angebot in den Orten »vielgestaltiger« (PZ vom 02.12.1988) werden zu lassen. »Grundsätzlich gelte es die Volksbildungsarbeit zu verbessern«, so Hauptamtsleiter Zitzmann in einer Stadtratssitzung, »das bedeutet eine bessere Koordination und ein breiteres Bildungsangebot«. Gleichzeitig sei es Sinn und Zweck, noch mehr Mitglieder aufzunehmen. Schon im Mai 1990 entschied sich Neunkirchen a.Sand dem noch jungen Zweckverband beizutreten. Die Gemeinde Ottensoos folgte 2014. Im Jubiläumsjahr 2019 fasste der Markt Schnaittach einen Beitrittsbeschluss.

Die Ursprünge: Kultur, Teilhabe und Daseinsvorsorge

Die Ursprünge der Erwachsenbildung im Pegnitztal liegen jedoch noch deutlich vor dem Gründungsjahr 1989. Die Gemeinden Schwaig und Rückersdorf betrieben schon seit mehreren Jahrzehnten eine gemeinsame Volkshochschule. Die Keimzelle in Lauf war ein »Literarischer Kreis«, der sich nach der NS-Zeit aus der Bürgerschaft zusammenfand, um die »Weltverhältnisse neu und diesmal richtig zu verstehen«. Regelmäßig traf sich der Kreis im Café Büttner in der Weigmannstraße. Dort entstand auch die Idee, in der Pegnitzstadt im Jahr 1957 eine Erwachsenenbildungseinrichtung zu gründen. Sitz des Volksbildungswerks wurde das »Stadtheim« in der Glockengießerstraße. Träger der Einrichtung war ein eingetragener Verein unter Leitung von Dr. Paul Dreykorn, dem späteren Direktor des Bildungszentrums Nürnberg und Erstem Vorsitzenden des Bayerischen Volkshochschulverbandes in München. Sein fester Wille war es, das kulturelle Angebot der Stadt neu zu beleben. Ihm ging es nicht nur um die Ausweitung und Vermittlung von Wissen. Ihm ging es vor allem auch um ein umfassendes Verständnis von Kultur als Teilhabe aller an den gesellschaftlichen Entwicklungen der Gegenwart. »Kultur haben heißt teilhaben an den geistigen Auseinandersetzungen unserer Zeit.« Mit diesem Gedanken bezieht sich Paul Dreykorn auf die Grundidee der Volkshochschulen in Deutschland, die in der Weimarer Verfassung von 1919 verankert ist: In Artikel 148 erhielt die Weiterbildung und die Teilhabe durch lebenslanges Lernen erstmals Verfassungsrang. Mit dieser Zielsetzung organisierten die Mitglieder des Laufer Vereins über fast drei Jahrzehnte Vorträge, Arbeitsgemeinschaften und Kurse in ehrenamtlicher Arbeit. Schon in dieser Zeit gab es eine weitgehende Zusammenarbeit benachbarter Einrichtungen, wie zwischen der VHS Lauf und den Volksbildungswerken in Simmelsdorf und Schnaittach. Wesentliche Bestandteile der Verwaltung wurden in Kooperation durchgeführt.

»Doch die höheren Anforderungen an die Erwachsenenbildung waren Ende der 80er Jahre allein in ehrenamtlicher Arbeit nicht mehr zu leisten«, so Pompl rückblickend im Jahr 2007. So stimmten die Stadt Lauf und der Verein 1989 der Gründung eines Zweckverbands zu. Ihm übertrugen infolgedessen alle Mitglieder die Durchführung der kommunalen Pflichtaufgabe der Erwachsenenbildung. In den Gründungspapieren aus dem Jahr 1988 heißt es: »Insgesamt sollte auf jeden Fall bedacht werden, dass ein nicht nur attraktives kulturelles VHS-Angebot, sondern vor allem auch ein auf Arbeitsmarktqualifikation, Gesundheitsvorsorge, Kommunikation und vernünftige Freizeitgestaltung bezogenes VHS-Angebot wesentlich zur kommunalen Daseinsvorsorge beiträgt.«

Die Weiterentwicklung: Bildung und Begegnung

Seit seiner Gründung entwickelte sich der Zweckverband genau in diese Richtung. Mit Helga Heß als hauptberuflicher pädagogischer Mitarbeiterin im Jahr 1990, Frau Michallik als Geschäftsstellenleiterin im Jahr 1991 und Winfried Klein als Geschäftsstellenleiter von 1992 bis 1998 konnten profilbildende Kurse zur beruflichen Qualifikation, Gesundheitsbildung und alltäglichen Lebensbewältigung angeboten sowie Fremdsprachenlehrgänge und Kreativangebote etabliert werden. Auf Winfried Klein folgte im Jahr 1998 Wolfgang Janz als Leiter des Zweckverbands. Bis zu seinem Ruhestand Ende 2018 trieb er die Entwicklung der Volkshochschule Unteres Pegnitztal voran. Wie Helga Heß zu Beginn des Zweckverbands den tieferen Sinn der Volkshochschule in der »Kombination von Bildung und in der Begegnung der Kursteilnehmer untereinander« (PZ 15.12.1989) sah, führte auch Wolfgang Janz dieses Grundverständnis fort, das er in dem Credo »Bildung für alle« verband (PZ 20.02.2010). Gleichzeitig trieb er die Weiterentwicklung der Volkshochschule mit ihren Fachbereichen Schritt für Schritt voran.

Die Breite und Tiefe des Angebots vervielfachte sich. Wurden beispielsweise im ersten Programmheft aus dem Jahr 1990 Kurse in neun Fremdsprachen angeboten, gibt es inzwischen Kurse in sechzehn Sprachen in unterschiedlichen Niveaustufen und mit verschiedenen Abschlussmöglichkeiten. Gab es 1990 nur zwei Angebote für Erzieher/innen in Kindertageseinrichtungen, liegt inzwischen ein eigenes Programmheft für diesen wachsenden Fachbereich mit über dreißig Fortbildungen vor. Gab es 1990 ca. 80 gesundheitsbildende Angebote, hat sich inzwischen das Angebot und auch die Nachfrage mehr als verdoppelt. Im Bereich der beruflichen Bildung sowie in den Bereichen IT und Medien hat sich die Volkshochschule als aktive Gestalterin der Teilhabe an beruflichen und medialen Entwicklungen positioniert sowie Zertifikatslehrgänge durchgeführt. Die inklusiven Angebote für Menschen mit Behinderung, die an den Moritzbergwerkstätten tätig sind, haben sich seit 1990 verdoppelt.   

Jugendbildung und Ganztagsschule

Neben der Erwachsenenbildung hat sich der Zweckverband auch als der führende Akteur im Bereich der Jugendbildung entwickelt. Dies zeigt sich an den sich immer weiter auffächernden Angeboten im Fachbereich »Familie, Kinder und Teens«. Im Bereich der Jugendbildung hat die Volkshochschule im Jahr 2005 die Einführung der Ganztagsschule an den beiden Laufer Mittelschulen organisiert. Inzwischen ist sie Kooperations­partnerin für offene und gebundene Ganztagsangebote an vier Mittel­schulen und zwei Grundschulen im Nürnberger Land, führt Anschluss- und Mittagsbetreuungen durch oder bereitet die Jugendlichen gezielt auf den quali­fizierten Mittelschulabschluss vor.

Qualifikation und Integration von Geflüchteten

Als deutschlandweit eine der ersten Einrichtungen erwarb die Volkshoch­schule Unteres Pegnitztal 2005 die Trägerschaft für Integrationskurse im Auftrag des Bundes­amtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zu Beginn starteten ein bis zwei Kurse im Jahr. Zwischenzeitlich liefen sogar bis zu neun Kurse im Jahr. Das entspricht etwa einem täglichen Unterrichtsumfang einer Grundschule. Schnell hat sich die Volkshochschule als marktführende Einrichtung zur Qualifikation und Integration von Geflüchteten entwickelt, die in bedarfsorientierteren Angeboten wie Alphabetisierungs- oder Berufssprachkursen einen entscheidenden Betrag zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Integration leistet. So konnte sie auch seit dem Schuljahr 2014/15 in Form von Berufsintegrationsvorklassen an den Beruflichen Schulen Nürnberger Land Geflüchtete sozialpädagogisch begleiten und in Deutsch und Mathematik unterrichten.

Kulturarbeit und Kulturförderung

Auch die Kulturarbeit, die mit den Aktivitäten um Paul Dreykorn an den Ursprüngen der Erwachsenbildung steht, hat sich als Markenzeichen der Volkshochschule Unteres Pegnitztal herausgebildet. So gestaltet sie beispielsweise das Format »Kultur in der Aula« in Neunkirchen a.Sand, prägt das »Schwaiger Kulturprogramm«, bietet eine Kindertheaterwoche sowie Vorträge zur gesellschaftspolitischen Bildung an und gestaltet Hörpfade als Projekt des Bildungsfonds Nürnberger Land. 

30 Jahre nach der Gründung des Zweckverbands und 100 Jahre nach der ersten Verankerung in der Verfassung hat sich die Volkshochschule Unteres Pegnitztal in der Tiefe und Breite der Bildungsarbeit deutlich weiterentwickelt, gleichzeitig aber immer an der Grundidee der Chancengleichheit, Teilhabe und Mitgestaltung aller an der Gesellschaft festgehalten.

Nachstehend werden die Verbandssatzung und ihre Genehmigung gemäß Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) amtlich bekanntgemacht:

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz, die Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz, die Gemeinde Schwaig b. Nürnberg, die Marktgemeinde Schnaittach, die Gemeinde Rückersdorf, die Gemeinde Neunkirchen a.Sand und die Gemeinde Ottensoos haben sich gemäß Art. 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zu einem Zweckverband zusammengeschlossen und folgende Satzung vereinbart:

Satzung

§ 1

Aufgaben, Name und Sitz

(1) Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz, die Gemeinde Neunkirchen a.Sand, die Gemeinde Ottensoos, die Gemeinde Rückersdorf, die Gemeinde Schwaig b. Nürnberg, der Markt Schnaittach und die Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz bilden einen kommunalen Zweckverband mit dem Ziel, eine Volkshochschule zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten.

(2) Der Zweckverband führt den Namen „Volkshochschule Unteres Pegnitztal“.

(3) Er hat seinen Sitz in Lauf.

(4) Der Zweckverband sieht es als seine Aufgabe an, alle Bestrebungen auf dem Gebiet Erwachsenenbildung in den beteiligten Gemeinden zu unterstützen und zu koordinieren.

§ 2

Befugnisse

(1) Der Zweckverband ist Mitglied im Bayerischen Volkshochschulverband e. V. München.

(2) Der Verband hat das Recht, Satzungen und Verordnungen in Bezug auf die Volkshochschule zu erlassen. Sie müssen den Vorschriften für die staatliche Anerkennung als Einrichtung der Erwachsenenbildung entsprechen.

§ 3

Zweck

(1) Die Volkshochschule ist eine Einrichtung der Jugend-, Erwachsenen-, Familien-, Kinderbildung. Sie dient der Allgemeinbildung, der Aus- und Weiterbildung, der berufsbegleitenden Fortbildung, der Kulturförderung und der Lebenshilfe. Die politische Bildung soll dabei die ihr gebührende Berücksichtigung finden. Religiöse, weltanschauliche und politische Themen werden in einem ausgewogenen Verhältnis angeboten. Die Volkhochschule kann zu diesem Zweck auch mit anderen, regionalen und überregionalen Partnern, Schulen und Einrichtungen aus unterschiedlichen Bereichen zusammenarbeiten. Diese müssen der demokratischen Grundordnung verpflichtet sein

(2) Zu diesem Zweck veranstaltet sie Kurse, Seminare, Arbeitsgemeinschaften, Wochenendseminare, Vorträge, Fortbildungen u.ä. Sie führt auch Lehrgänge mit dem Ziel schulischer, beruflicher, sprachlicher und anderer Abschlüsse durch. Sie vermittelt Fertigkeiten und Erkenntnisse für Leben, Beruf und Schule und unterstützt bei der Aneignung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen.

(3) Die Volkshochschule bietet ein umfassendes, fachlich differenziertes sowie ausgewogenes Weiterbildungsangebot. Es berücksichtigt sowohl individuelle Bedürfnisse als auch den gesellschaftlichen Bedarf. Die Volkshochschule ist in ihrer Programmgestaltung und in der Auswahl der Lehrenden frei. Minderheitenmeinungen und -interessen sind dabei angemessen zu berücksichtigen.

(4) Die Volkshochschule steht jedem offen. Sie ermöglicht den Zugang zur Aus-und Weiterbildung.

§ 4

Gemeinnützigkeitserklärung

(1) Der Zweckverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden.

§ 5

Verbandsmitglieder

(1) Verbandsmitglieder sind:

1. die Stadt Lauf a.d. Pegnitz,

2. die Gemeinde Neunkirchen a.Sand

3. die Gemeinde Ottensoos,

4. die Gemeinde Rückersdorf,

5. die Gemeinde Schwaig bei Nürnberg,

6. die Marktgemeinde Schnaittach,

7. die Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz.

(2) Dem Zweckverband können weitere Gemeinden des Landkreises beitreten. Über die Aufnahme entscheidet die Verbandsversammlung durch Satzungsänderung.

(3) Die Verbandsmitglieder können Rechte und Pflichten in eigener Zuständigkeit auf Dritte übertragen.

§ 6

Räumlicher Wirkungskreis

Der räumliche Wirkungskreis umfasst die Gemeindegebiete der beteiligten Gebietskörperschaften. Darüber hinaus kann der Zweckverband Kooperationen, Beteiligungen mit anderen Körperschaften, Gemeinden, Unternehmen, Schulen, kommunalen Einrichtungen und sonstigen Trägern, auch außerhalb des räumlichen Wirkungskreises der beteiligten Mitgliedsgemeinden, eingehen.

§ 7

Organe des Zweckverbandes

(1) Die Organe des Zweckverbandes sind:

1. die Verbandsversammlung;

2. der Verbandsvorsitzende;

3. der Verbandsausschuss,

3. der Personalausschuss.

§ 8

Verbandsversammlung

(1) Der Verbandsversammlung gehören als Verbandsräte/rätinnen von den beteiligten Gemeinden auf die Dauer ihrer Amtszeit die Ersten Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und je angefangene 3000 Einwohner ein/e weitere/r Delegierte/r an. Bei Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern gehört als Verbandsrat/rätin auf die Dauer seiner/ihrer Amtszeit der Erste Bürgermeister/die Erste Bürgermeisterin an.

Für jede/n Verbandsrat/rätin ist ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin namentlich zu benennen. Art. 32 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 KommZG bleibt unberührt.

Maßgebend für die Berechnung der Zahl der den Gemeinden zustehenden Sitze ist die vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zum 30.6. des jeweiligen Vorjahres ermittelte Einwohnerzahl.

(2) Treten weitere Gemeinden dem Zweckverband bei, so erhalten sie eine ihrer Einwohnerzahl entsprechende Vertretung in der Verbandsversammlung. Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

(3) Die Verbandsversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Verbandsvorsitzenden mit mindestens zweiwöchiger Frist unter Beifügung einer Tagesordnung schriftlich einberufen.

(4) Eine außerordentliche Verbandsversammlung muss einberufen werden, wenn es ein Drittel der Verbandsräte unter Angabe der Beratungsgegenstände beantragt. Darüber hinaus kann sie auf Beschluss des Verbandsausschusses einberufen werden. Zweck und Gründe müssen den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt werden.

§ 9

Aufgaben der Verbandsversammlung

(1) Die Aufgaben des Zweckverbandes werden von der Verbandsversammlung wahrgenommen, soweit nicht in dieser Satzung anderweitige Regelungen getroffen sind.

(2) Sie ist insbesondere zuständig für:

1. die Entscheidung über die Errichtung und die wesentliche Erweiterung der den Verbandsaufgaben dienenden Einrichtungen;

2. die Beschlussfassung über den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen;

3. die Beschlussfassung über die jährliche Haushaltssatzung;

4. die Beschlussfassung über den Stellenplan für Dienstkräfte;

5. die Festlegung der Rechnung oder des Jahresabschlusses;

6. die Wahl des/der Verbandsvorsitzenden und seiner/ihrer Stellvertreter/Stellvertreterinnen und die Bestellung der Mitglieder des Verbandsausschusses,

7. die Bildung, Besetzung und Auflösung weiterer Ausschüsse, Bestellung der Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferinnen;

8. die Beschlussfassung über die Änderung der Verbandssatzung, die Auflösung des Zweckverbandes und die Änderung oder Aufhebung der Geschäftsordnung.

§ 10

Verbandsausschuss

(1) Der Verbandsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Zweckverbandes und zehn weiteren Mitgliedern, die entsprechend den Vertretungsverhältnissen in der Verbandsversammlung nach den Vorschlägen der Verbandsmitglieder von der Verbandsversammlung bestellt werden.

(2) Der Ausschuss erledigt die durch die Verbandsversammlung im Rahmen der Geschäftsordnung übertragenen Aufgaben an Stelle der Verbandsversammlung selbstständig.

§ 11

Personalausschuss

(1) Der Personalausschuss besteht aus dem/der Vorsitzenden des Zweckverbands, den Ersten Bürgermeister/innen der Zweckverbandsgemeinden.

(2) Der Personalausschuss berät und beschließt alle Angelegenheiten, die das Personal des Zweckverbands betreffen. Insbesondere ist er zuständig für Kündigungen, Neueinstellungen und tarifliche Eingruppierungen der Angestellten.
(3) Näheres regelt die Geschäftsordnung.

§ 12

Verbandsvorsitzender/Verbandsvorsitzende, Stellvertreter/Stellvertreterinnen

(1) Der/die Verbandsvorsitzende ist der Erste Bürgermeister/die Erste Bürgermeisterin der Stadt Lauf a.d.Pegnitz. Die drei Stellvertreter/Stellvertreterinnen sind die Ersten Bürgermeister/Bürgermeisterinnen der Zweckverbands-Mitgliedsgemeinden Schwaig b. Nürnberg, Rückersdorf und Neunkirchen a.Sand.

Der/die Zweckverbandsvorsitzende und die Stellvertreter/Stellvertreterinnen sind auf die Dauer ihrer Berufung, die der jeweiligen kommunalen Wahlperiode entspricht, bestimmt.

§ 13

Zuständigkeit des/der Verbandsvorsitzenden

(1) Der/die Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen. Er/sie bereitet die Beratungsgegenstände der Verbandsversammlung und der Ausschüsse vor und führt in ihnen den Vorsitz.

(2) Der/die Verbandsvorsitzende vollzieht die Beschlüsse der Verbandsversammlung und der Ausschüsse gemäß Art. 37 Abs. 2 KommZG. Er/sie kann einzelne Befugnisse seinen Stellvertretern/Stellvertreterinnen und laufende Verwaltungsangelegenheiten der Geschäftsstelle der Volkshochschule übertragen.

§ 14

Geschäftsstelle, Finanzverwaltung, Personal

(1) Die Geschäfte des Zweckverbandes werden durch die eigenständige Geschäftsstelle geführt.

(2) Das Personal wird beim Zweckverband angestellt. Die dafür anfallenden Kosten werden auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

(3) Die Finanz- und Personalverwaltung kann einer Mitgliedsgemeinde übertragen werden. Der Zweckverband leistet dafür an die jeweilige Gemeinde eine Unkostenpauschale, deren Summe jeweils im Haushalt festgelegt wird.

§ 15

Dozenten/Dozentinnen

(1) Die Dozenten und Dozentinnen werden nach Maßgabe des Programms jeweils für eine festgelegte Aufgabe verpflichtet. In der Gestaltung ihres Unterrichts sind sie frei.

(2) Der/die Vorsitzende soll die Dozenten und Dozentinnen mindestens einmal im Jahr zu einer Dozentenversammlung einberufen. Hierbei werden grundsätzliche und aktuelle Fragen der Erwachsenenbildung besprochen.

(3) Sie sollten von den angebotenen Möglichkeiten der Dozentenweiterbildung Gebrauch machen.

(4) Für die Honorare der Dozenten und Dozentinnen werden im Rahmen der Haushaltssatzung Richtsätze festgelegt, die den allgemeinen Volkshochschulsätzen entsprechen müssen.

§ 16

Teilnehmende

(1) An den Veranstaltungen der Volkshochschule kann jedermann teilnehmen, soweit nicht allgemein geltende Zulassungsbeschränkungen bestehen. Die Teilnehmenden können auf Wunsch Teilnahmebescheinigungen erhalten. Prüfungen sind nur bei solchen Kursen möglich, die eigens zu diesem Zweck eingerichtet sind.

(2) Die Teilnehmenden können und sollen mit der Geschäftsstelle der Volkshochschule Kontakt pflegen und ihre Wünsche und Beschwerden vortragen.

§ 17

Finanzbedarf

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule werden grundsätzlich Gebühren nach Maßgabe der Haushaltssatzung erhoben. Die Gemeinden tragen den finanziellen Zuschussbedarf im Rahmen des Haushaltsplanes, soweit die Unkosten für die Veranstaltungen nicht durch Einnahmen und Zuschüsse gedeckt werden können. Gemeindliche Einrichtungen werden durch die Mitgliedsgemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt. Eintrittsgebühren nach Gemeindesatzungen bleiben davon unberührt. Das Umlageverfahren nimmt das Verhältnis der Einwohnerzahlen zum Maßstab. Maßgebend dafür ist die vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zum 30.6. des jeweiligen Vorjahres ermittelte Einwohnerzahl.

§ 18

Rechnungsprüfung

Die Jahresrechnung ist durch drei Rechnungsprüfer/-prüferinnen, die aus der Mitte der Verbandsversammlung zu wählen sind, zu prüfen, ehe sie der Verbandsversammlung vorgelegt wird.

§ 19

Satzungsänderung

Die Änderung der Satzung richtet sich nach Art. 44 KommZG. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmenzahl in der Verbandsversammlung.

§ 20

Auflösung

(1) Der Zweckverband wird aufgelöst, wenn

1. die Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer satzungsmäßigen Mitglieder dies beschließt;

2. so viele Gemeinden gemäß Art. 46 KommZG ausgeschieden sind, dass nur mehr eine Gemeinde dem Zweckverband als Mitglied angehören würde.

(2) Wird der Zweckverband gemäß Abs. 1 aufgelöst, so erfolgt die Abwicklung nach Art. 47 KommZG. Soweit das Vermögen die entrichteten Umlagebeträge übersteigt, darf es nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden.

§ 21

Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Nürnberger Land in Kraft.

(01.01.2023)

Vorsitzender des Zweckverbands:

Thomas Lang

1. Bürgermeister der Stadt Lauf a.d. Pegnitz

Stellvertreter*in:

Thomas Wittmann
1. Bürgermeister der Gemeinde Schwaig b. Nürnberg

Johannes Ballas
1. Bürgermeister der Gemeinde Rückersdorf

Jens Fankhänel
1. Bürgermeister der Gemeinde Neunkirchen a. Sand

Leiter der Volkshochschule:

Dr. Denis Leifeld