Unser Zweckverband

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal ist ein Zusammenschluss mehrerer Kommunen im Nürnberger Land. Der Sitz des Zweckverbands ist in Lauf a.d. Pegnitz.

Die kommunalen Träger

  • Stadt Lauf a.d. Pegnitz
  • Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz
  • Gemeinde Schwaig b.Nürnberg
  • Marktgemeinde Schnaittach
  • Gemeinde Rückersdorf
  • Gemeinde Neunkirchen a.Sand
  • Gemeinde Ottensoos

Leitung des Zweckverbands

Thomas Lang
1. Bürgermeister der Stadt Lauf a.d. Pegnitz

Die Stellvertreter

Thomas Wittmann
1. Bürgermeister der Gemeinde Schwaig b. Nürnberg

Johannes Ballas
1. Bürgermeister der Gemeinde Rückersdorf

Jens Fankhänel
1. Bürgermeister der Gemeinde Neunkirchen a. Sand

Leiter der Volkshochschule

Dr. Denis Leifeld


Die Satzung

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz, die Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz, die Gemeinde Schwaig b. Nürnberg, die Marktgemeinde Schnaittach, die Gemeinde Rückersdorf, die Gemeinde Neunkirchen a.Sand und die Gemeinde Ottensoos haben sich gemäß Art. 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zu einem Zweckverband zusammengeschlossen und folgende Satzung vereinbart:
 

Satzung
 

§ 1

Aufgaben, Name und Sitz

(1) Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz, die Gemeinde Neunkirchen a.Sand, die Gemeinde Ottensoos, die Gemeinde Rückersdorf, die Gemeinde Schwaig b. Nürnberg, der Markt Schnaittach und die Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz bilden einen kommunalen Zweckverband mit dem Ziel, eine Volkshochschule zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten.

(2) Der Zweckverband führt den Namen „Volkshochschule Unteres Pegnitztal“.

(3) Er hat seinen Sitz in Lauf.

(4) Der Zweckverband sieht es als seine Aufgabe an, alle Bestrebungen auf dem Gebiet Erwachsenenbildung in den beteiligten Gemeinden zu unterstützen und zu koordinieren.

§ 2

Befugnisse

(1) Der Zweckverband ist Mitglied im Bayerischen Volkshochschulverband e. V. München.

(2) Der Verband hat das Recht, Satzungen und Verordnungen in Bezug auf die Volkshochschule zu erlassen. Sie müssen den Vorschriften für die staatliche Anerkennung als Einrichtung der Erwachsenenbildung entsprechen.

§ 3

Zweck

(1) Die Volkshochschule ist eine Einrichtung der Jugend-, Erwachsenen-, Familien-, Kinderbildung. Sie dient der Allgemeinbildung, der Aus- und Weiterbildung, der berufsbegleitenden Fortbildung, der Kulturförderung und der Lebenshilfe. Die politische Bildung soll dabei die ihr gebührende Berücksichtigung finden. Religiöse, weltanschauliche und politische Themen werden in einem ausgewogenen Verhältnis angeboten. Die Volkhochschule kann zu diesem Zweck auch mit anderen, regionalen und überregionalen Partnern, Schulen und Einrichtungen aus unterschiedlichen Bereichen zusammenarbeiten. Diese müssen der demokratischen Grundordnung verpflichtet sein

(2) Zu diesem Zweck veranstaltet sie Kurse, Seminare, Arbeitsgemeinschaften, Wochenendseminare, Vorträge, Fortbildungen u.ä. Sie führt auch Lehrgänge mit dem Ziel schulischer, beruflicher, sprachlicher und anderer Abschlüsse durch. Sie vermittelt Fertigkeiten und Erkenntnisse für Leben, Beruf und Schule und unterstützt bei der Aneignung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen.

(3) Die Volkshochschule bietet ein umfassendes, fachlich differenziertes sowie ausgewogenes Weiterbildungsangebot. Es berücksichtigt sowohl individuelle Bedürfnisse als auch den gesellschaftlichen Bedarf. Die Volkshochschule ist in ihrer Programmgestaltung und in der Auswahl der Lehrenden frei. Minderheitenmeinungen und -interessen sind dabei angemessen zu berücksichtigen.

(4) Die Volkshochschule steht jedem offen. Sie ermöglicht den Zugang zur Aus-und Weiterbildung.

§ 4

Gemeinnützigkeitserklärung

(1) Der Zweckverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden.

§ 5

Verbandsmitglieder

(1) Verbandsmitglieder sind:

1. die Stadt Lauf a.d. Pegnitz,

2. die Gemeinde Neunkirchen a.Sand

3. die Gemeinde Ottensoos,

4. die Gemeinde Rückersdorf,

5. die Gemeinde Schwaig bei Nürnberg,

6. die Marktgemeinde Schnaittach,

7. die Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz.

(2) Dem Zweckverband können weitere Gemeinden des Landkreises beitreten. Über die Aufnahme entscheidet die Verbandsversammlung durch Satzungsänderung.

(3) Die Verbandsmitglieder können Rechte und Pflichten in eigener Zuständigkeit auf Dritte übertragen.

§ 6

Räumlicher Wirkungskreis

Der räumliche Wirkungskreis umfasst die Gemeindegebiete der beteiligten Gebietskörperschaften. Darüber hinaus kann der Zweckverband Kooperationen, Beteiligungen mit anderen Körperschaften, Gemeinden, Unternehmen, Schulen, kommunalen Einrichtungen und sonstigen Trägern, auch außerhalb des räumlichen Wirkungskreises der beteiligten Mitgliedsgemeinden, eingehen.

§ 7

Organe des Zweckverbandes

(1) Die Organe des Zweckverbandes sind:

1. die Verbandsversammlung;

2. der Verbandsvorsitzende;

3. der Verbandsausschuss,

3. der Personalausschuss.

§ 8

Verbandsversammlung

(1) Der Verbandsversammlung gehören als Verbandsräte/rätinnen von den beteiligten Gemeinden auf die Dauer ihrer Amtszeit die Ersten Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und je angefangene 3000 Einwohner ein/e weitere/r Delegierte/r an. Bei Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern gehört als Verbandsrat/rätin auf die Dauer seiner/ihrer Amtszeit der Erste Bürgermeister/die Erste Bürgermeisterin an.

Für jede/n Verbandsrat/rätin ist ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin namentlich zu benennen. Art. 32 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 KommZG bleibt unberührt.

Maßgebend für die Berechnung der Zahl der den Gemeinden zustehenden Sitze ist die vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zum 30.6. des jeweiligen Vorjahres ermittelte Einwohnerzahl.

(2) Treten weitere Gemeinden dem Zweckverband bei, so erhalten sie eine ihrer Einwohnerzahl entsprechende Vertretung in der Verbandsversammlung. Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

(3) Die Verbandsversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Verbandsvorsitzenden mit mindestens zweiwöchiger Frist unter Beifügung einer Tagesordnung schriftlich einberufen.

(4) Eine außerordentliche Verbandsversammlung muss einberufen werden, wenn es ein Drittel der Verbandsräte unter Angabe der Beratungsgegenstände beantragt. Darüber hinaus kann sie auf Beschluss des Verbandsausschusses einberufen werden. Zweck und Gründe müssen den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt werden.

§ 9

Aufgaben der Verbandsversammlung

(1) Die Aufgaben des Zweckverbandes werden von der Verbandsversammlung wahrgenommen, soweit nicht in dieser Satzung anderweitige Regelungen getroffen sind.

(2) Sie ist insbesondere zuständig für:

1. die Entscheidung über die Errichtung und die wesentliche Erweiterung der den Verbandsaufgaben dienenden Einrichtungen;

2. die Beschlussfassung über den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen;

3. die Beschlussfassung über die jährliche Haushaltssatzung;

4. die Beschlussfassung über den Stellenplan für Dienstkräfte;

5. die Festlegung der Rechnung oder des Jahresabschlusses;

6. die Wahl des/der Verbandsvorsitzenden und seiner/ihrer Stellvertreter/Stellvertreterinnen und die Bestellung der Mitglieder des Verbandsausschusses,

7. die Bildung, Besetzung und Auflösung weiterer Ausschüsse, Bestellung der Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferinnen;

8. die Beschlussfassung über die Änderung der Verbandssatzung, die Auflösung des Zweckverbandes und die Änderung oder Aufhebung der Geschäftsordnung.

§ 10

Verbandsausschuss

(1) Der Verbandsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Zweckverbandes und zehn weiteren Mitgliedern, die entsprechend den Vertretungsverhältnissen in der Verbandsversammlung nach den Vorschlägen der Verbandsmitglieder von der Verbandsversammlung bestellt werden.

(2) Der Ausschuss erledigt die durch die Verbandsversammlung im Rahmen der Geschäftsordnung übertragenen Aufgaben an Stelle der Verbandsversammlung selbstständig.

§ 11

Personalausschuss

(1) Der Personalausschuss besteht aus dem/der Vorsitzenden des Zweckverbands, den Ersten Bürgermeister/innen der Zweckverbandsgemeinden.

(2) Der Personalausschuss berät und beschließt alle Angelegenheiten, die das Personal des Zweckverbands betreffen. Insbesondere ist er zuständig für Kündigungen, Neueinstellungen und tarifliche Eingruppierungen der Angestellten.
(3) Näheres regelt die Geschäftsordnung.

§ 12

Verbandsvorsitzender/Verbandsvorsitzende, Stellvertreter/Stellvertreterinnen

(1) Der/die Verbandsvorsitzende ist der Erste Bürgermeister/die Erste Bürgermeisterin der Stadt Lauf a.d.Pegnitz. Die drei Stellvertreter/Stellvertreterinnen sind die Ersten Bürgermeister/Bürgermeisterinnen der Zweckverbands-Mitgliedsgemeinden Schwaig b. Nürnberg, Rückersdorf und Neunkirchen a.Sand.

Der/die Zweckverbandsvorsitzende und die Stellvertreter/Stellvertreterinnen sind auf die Dauer ihrer Berufung, die der jeweiligen kommunalen Wahlperiode entspricht, bestimmt.

§ 13

Zuständigkeit des/der Verbandsvorsitzenden

(1) Der/die Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen. Er/sie bereitet die Beratungsgegenstände der Verbandsversammlung und der Ausschüsse vor und führt in ihnen den Vorsitz.

(2) Der/die Verbandsvorsitzende vollzieht die Beschlüsse der Verbandsversammlung und der Ausschüsse gemäß Art. 37 Abs. 2 KommZG. Er/sie kann einzelne Befugnisse seinen Stellvertretern/Stellvertreterinnen und laufende Verwaltungsangelegenheiten der Geschäftsstelle der Volkshochschule übertragen.

§ 14

Geschäftsstelle, Finanzverwaltung, Personal

(1) Die Geschäfte des Zweckverbandes werden durch die eigenständige Geschäftsstelle geführt.

(2) Das Personal wird beim Zweckverband angestellt. Die dafür anfallenden Kosten werden auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

(3) Die Finanz- und Personalverwaltung kann einer Mitgliedsgemeinde übertragen werden. Der Zweckverband leistet dafür an die jeweilige Gemeinde eine Unkostenpauschale, deren Summe jeweils im Haushalt festgelegt wird.

§ 15

Dozenten/Dozentinnen

(1) Die Dozenten und Dozentinnen werden nach Maßgabe des Programms jeweils für eine festgelegte Aufgabe verpflichtet. In der Gestaltung ihres Unterrichts sind sie frei.

(2) Der/die Vorsitzende soll die Dozenten und Dozentinnen mindestens einmal im Jahr zu einer Dozentenversammlung einberufen. Hierbei werden grundsätzliche und aktuelle Fragen der Erwachsenenbildung besprochen.

(3) Sie sollten von den angebotenen Möglichkeiten der Dozentenweiterbildung Gebrauch machen.

(4) Für die Honorare der Dozenten und Dozentinnen werden im Rahmen der Haushaltssatzung Richtsätze festgelegt, die den allgemeinen Volkshochschulsätzen entsprechen müssen.

§ 16

Teilnehmende

(1) An den Veranstaltungen der Volkshochschule kann jedermann teilnehmen, soweit nicht allgemein geltende Zulassungsbeschränkungen bestehen. Die Teilnehmenden können auf Wunsch Teilnahmebescheinigungen erhalten. Prüfungen sind nur bei solchen Kursen möglich, die eigens zu diesem Zweck eingerichtet sind.

(2) Die Teilnehmenden können und sollen mit der Geschäftsstelle der Volkshochschule Kontakt pflegen und ihre Wünsche und Beschwerden vortragen.

§ 17

Finanzbedarf

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule werden grundsätzlich Gebühren nach Maßgabe der Haushaltssatzung erhoben. Die Gemeinden tragen den finanziellen Zuschussbedarf im Rahmen des Haushaltsplanes, soweit die Unkosten für die Veranstaltungen nicht durch Einnahmen und Zuschüsse gedeckt werden können. Gemeindliche Einrichtungen werden durch die Mitgliedsgemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt. Eintrittsgebühren nach Gemeindesatzungen bleiben davon unberührt. Das Umlageverfahren nimmt das Verhältnis der Einwohnerzahlen zum Maßstab. Maßgebend dafür ist die vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zum 30.6. des jeweiligen Vorjahres ermittelte Einwohnerzahl.

§ 18

Rechnungsprüfung

Die Jahresrechnung ist durch drei Rechnungsprüfer/-prüferinnen, die aus der Mitte der Verbandsversammlung zu wählen sind, zu prüfen, ehe sie der Verbandsversammlung vorgelegt wird.

§ 19

Satzungsänderung

Die Änderung der Satzung richtet sich nach Art. 44 KommZG. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmenzahl in der Verbandsversammlung.

§ 20

Auflösung

(1) Der Zweckverband wird aufgelöst, wenn

1. die Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer satzungsmäßigen Mitglieder dies beschließt;

2. so viele Gemeinden gemäß Art. 46 KommZG ausgeschieden sind, dass nur mehr eine Gemeinde dem Zweckverband als Mitglied angehören würde.

(2) Wird der Zweckverband gemäß Abs. 1 aufgelöst, so erfolgt die Abwicklung nach Art. 47 KommZG. Soweit das Vermögen die entrichteten Umlagebeträge übersteigt, darf es nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden.

§ 21

Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Nürnberger Land in Kraft.

(01.01.2023)


Das Leitbild der Volkshochschule Unteres Pegnitztal (vhs)

Die gesellschaftliche Grundlage

Lebensbegleitendes Lernen ist unverzichtbar, um erfolgreich am gesellschaftlichen, kulturellen, technologischen und wirtschaftlichen Wandel teilzuhaben und diesen mitzugestalten. Als größte Bildungseinrichtung im Nürnberger Land ermöglicht die Volkshochschule Unteres Pegnitztal allen den Prozess des lebensbegleitenden Lernens.


Charta der Vielfalt

Engagement für respektvolles Miteinander

Die vhs Unteres Pegnitztal hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Wir setzen damit ein klares Zeichen für Respekt, Wertschätzung und Chancengleichheit. Vielfalt verstehen wir nicht nur als Realität, sondern auch als Bereicherung: Menschen unterschiedlicher Herkunft, Altersgruppen, Geschlechter, Weltanschauungen und Lebensweisen sind bei uns willkommen – im Team wie im Kursraum.

Mit der Unterzeichnung verpflichten wir uns, Vielfalt aktiv zu fördern und ein inklusives Lern- und Arbeitsumfeld zu gestalten. Wir glauben, dass eine vielfältige Gesellschaft neue Perspektiven bringt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.

„Vielfalt ist nicht nur ein Thema, das uns alle betrifft, sondern auch eine Chance, die wir nutzen müssen.“, so vhs Geschäftsleiter Dr. Denis Leifeld.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Der öffentliche Auftrag

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal ist eine öffentliche, kommunale Einrichtung der Jugend- und Erwachsenenbildung. Sie dient der Allgemeinbildung, berufsbegleitenden Fort­bildung, Kulturförderung, Integration und Lebenshilfe. Sie ist parteipolitisch unabhängig und weltanschaulich neutral. Ihre Veranstaltungen sind für jeden offen.

Ihr Bildungsauftrag ist in der Bayerischen Verfassung und der Gemeindeordnung verankert. Als kommunale Einrichtung öffentlich verantworteter Weiterbildung sieht sich die Volkshochschule eng mit ihren Mitgliedsgemeinden verbunden. Sie trägt zur Identifizierung der Bürger*innen mit ihrer Gemeinde/Stadt bei.

Das vielfältige Angebot

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal erfüllt ihren Auftrag durch

  • die Gestaltung eines breit aufgefächerten und bedarfsorientierten Bildungsangebots im Rahmen der Programmbereiche.
  • die Vor-Ort-Durchführung von Kursen in jeder Mitgliedsgemeinde.
  • die Durchführung und Weiterentwicklung eines qualitätsgeprüften und innovativen Programms.

Ihr vorrangiges Ziel ist es, das vielfältige und innovative Bildungsangebot in den Kommunen aufrechtzuerhalten und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Damit leistet sie einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der Kommune, zur gesellschaftlichen Teilhabe, Mitgestaltung und Chancengleichheit jedes Einzelnen und insgesamt zur Zukunftsfähigkeit einer demokratischen Gesellschaft.

Die demokratische Verpflichtung

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal versteht sich als ein offener Ort der Bildung, Begegnung und Integration. Im Mittelpunkt stehen Menschen mit ihren individuellen Bildungsbedürfnissen, unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft. Deshalb verpflichtet sie sich in ihrer Arbeit auf weltanschauliche Neutralität, parteipolitische Unabhängigkeit, demokratische Prinzipien des Grundgesetzes, gesellschaftliche Verantwortung und die Förderung von Chancengleichheit.

Sie versteht sich zugleich als Teil einer lebendigen Weiterbildungskultur, die Verantwortung für unsere demokratische Gesellschaft übernimmt. In diesem Sinne handelt die Volkshochschule als Schule der Demokratie und stärkt durch ihre Angebote die Fähigkeit zur Meinungsbildung, zur Mitgestaltung und zum respektvollen Diskurs.

Die Volkshochschule bietet Raum für vielfältige Perspektiven – auf der gemeinsamen Grundlage der Menschenwürde, Gleichwertigkeit und demokratischen Spielregeln. Meinungen, die diesen Grundprinzipien widersprechen, finden in unserem Bildungsverständnis keinen Resonanzraum. Stattdessen fördert die Volkshochschule Haltungen, die auf Offenheit, Respekt und dem Vertrauen in eine freiheitlich-demokratische Ordnung beruhen.


Die gesellschaftliche Vielfalt

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal setzt sich für Menschen mit ihren unterschiedlichen Biografien, Fähigkeiten und Lebensrealitäten ein. Die Vielfalt der Gesellschaft - beeinflusst durch Globalisierung, Migration und den demografischen Wandel - erkennt sie als Grundlage ihrer Bildungsarbeit an. Indem sie jede*n befähigt, sich mit eigenen Kompetenzen in die Gesellschaft einzubringen, fördert sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Als Teil des bundesweiten Volkshochschulnetzwerks steht die Volkshochschule Unteres Pegnitztal für eine überparteiliche, menschenzugewandte und zukunftsorientierte Bildungsarbeit, die demokratische Werte nicht nur vermittelt, sondern auch im Alltag lebt und schützt.

Die nachhaltige Entwicklung

Nachhaltigkeit ist eines der wesentlichen Handlungsprinzipien, das über unsere Zukunft entscheidet. Umfassend nachhaltiges Denken, Planen und Handeln sind konstitutiver Bestandteil der Volkshochschularbeit: in der Programmplanung ebenso wie in der Organisationsentwicklung.

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal ist unverzichtbare Bildungspartnerin in der Umsetzung kommunaler Nachhaltigkeitsstrategien. Sie motiviert und bietet Bürger*innen die Möglichkeit, sich an Entscheidungsprozessen qualifiziert zu beteiligen und Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung zu übernehmen.

Der digitale Wandel

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal sieht sich in der Pflicht, den digitalen Wandel der Gesellschaft mitzugestalten. Mit ihren Bildungsformaten über und zur Digitalisierung sowie zum Erwerb von Medienkompetenz trägt die Volkshochschule zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur digitalen Souveränität aller bei. Sie befördert den gesellschaftlichen Dialog und die Urteilskraft jedes einzelnen über die Digitalisierung und ihre Folgen. 

Der digitale Wandel vollzieht sich auf allen Ebenen der Volkshochschularbeit: bei den Bildungsangeboten wie auch den Management-, Verwaltungs- und Marketingaktivitäten. 

Mit ihrem Bildungsangebot, das grundsätzlich für alle offen ist, setzt sie ein klares Signal für Diversität im Miteinander - für ein friedvolles Zusammenleben ohne Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und Gewalt jeglicher Form. Entschieden setzt sie sich für Toleranz, Offenheit und Vielfalt ein. 

Als Ort gesellschaftlichen Dialogs ermöglicht die Volkshochschule die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Perspektiven und fördert eine respektvolle Streitkultur im Sinne eines demokratischen Miteinanders.


Die ausgezeichnete Qualität

Eine hohe Kundenzufriedenheit und ein qualitativ hochwertiges Angebot sind die obersten Qualitätsziele der Volkshochschule Unteres Pegnitztal. Um dies dauerhaft sicherzustellen, ist sie für ihr Qualitätsmanagement nach den Standards der European Foundation for Quality Management (EFQM) sowie mit dem AZAV-Zertifikat (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) wiederholt ausgezeichnet worden.

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal steht für eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung. Mit einem mehrdimensionalen Qualitätskonzept begegnet sie dem differenzierten Weiterbildungsbedarf.

Die zentralen Elemente dieses Konzepts sind:

  • Orientierung an den Interessen und Bedürfnissen der Teilnehmer*innen,
  • gezielte Auswahl und Fortbildung der Dozent*innen,
  • fachliche und pädagogische Kompetenz,
  • Offenheit gegenüber neuen Themen, Lehr- und Lernformaten,
  • kontinuierliche Organisationsentwicklung (lernende Organisation),
  • zielgerichtete Personalentwicklung,
  • fachlich-zielgerichtete Bildungsmobilitäten in Europa,
  • strukturierte Dokumentation und Evaluation,
  • Einbindung der Einrichtung in regionale, überregionale und internationale Netzwerke und Verbände und deren Entwicklungsprozesse.

Die europäische Perspektive

Die Volkshochschule Unteres Pegnitztal ist von der Europäischen Union mit einer siebenjährigen Erasmus-Akkreditierung ausgezeichnet. Sie fördert ihr Personal durch Bildungsmobilitäten und Auslandsaufenthalte in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung, stärkt ihr internationales Profil und entwickelt die Organisation und ihre Bildungsangebote mit einem ausformulierten Erasmus-Plan nachhaltig weiter.

Indem sie zur Schaffung eines Europäischen Bildungsraums aktiv beiträgt, stärkt die Volkshochschule Unteres Pegnitztal europäische Werte und den europäischen Zusammenhalt.

Als Teil des bundesweiten Volkshochschulnetzwerks steht die Volkshochschule Unteres Pegnitztal für eine überparteiliche, menschenzugewandte und zukunftsorientierte Bildungsarbeit, die demokratische Werte nicht nur vermittelt, sondern auch im Alltag lebt und schützt.

Dieses Leitbild beschreibt die Grundlagen, die Ziele und das Selbstverständnis der Volkshochschule Unteres Pegnitztal. Es ist die Basis für die Inhalte und Formen der Arbeit sowie für das Handeln und Verhalten der Mitarbeitenden und Kursleitungen, es ist der Ausgangspunkt für das Angebotsprofil der Volkshochschule.

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